Grundsätze der Arbeit
Im Fokus unserer Arbeit steht unsere Haltung:
Frauenrechte sind Menschenrechte.
Die Würde einer jeden Frau ist nach Artikel 1 des Grundgesetzes unantastbar. Nach Artikel 2 des Grundgesetzes hat jede Frau das Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, um eben diese Rechte zu erhalten setzen wir uns ein.
Frauen helfen Frauen e.V.
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46252 Dorsten
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